Back to back: Sie sagt. Er sagt. Die Dokumentation.

MONTAG, 26. Februar 2024, 22 - 22.30 UHR, ZDF

Vergewaltigung und sexueller Miss­brauch in Deutsch­land, noch immer ein Tabu. Dabei betrifft es viele. 2022 erfasste die Polizei 11.228 Fälle. Und das, obwohl laut einer Dunkel­feld-Studie des Bundes­kriminal­amtes von 2020 nur etwa jede zehnte Straf­tat gemeldet wird. 32 Prozent der Opfer zeigen sexuellen Miss­brauch und Vergewaltigung nicht an, aus Angst vor dem belastenden Gerichts­verfahren, in denen häufig Aussage gegen Aussage steht.

Im Anschluss an den Fernsehfilm Sie sagt. Er sagt. von Ferdinand von Schirach gehen die beiden SPIEGEL TV-AutorInnen Sanja Hardinghaus und Gerrit Jöns-Anders in der Back-to-Back-Doku der Frage nach: Wie entsteht Wahrheit im Gerichtssaal?

Eigentlich soll die Straf­prozess­ordnung Richtern helfen, der Wahrheit auf die Spur zu kommen. Dafür vernehmen sie Zeugen, hören Experten an, lassen sich Beweise vorlegen. Doch reicht das? Was, wenn die Beweise kein ein­deutiges Bild ergeben? Wie geht ein Richter oder eine Richterin damit um, wenn es im Fall einer vermeint­lichen Ver­ge­waltigung keine dritten Zeugen gibt? Wenn am Ende Aussage gegen Aussage steht? Ein Dilemma.

Also »in dubio pro reo«, im Zweifel für den Ange­klagten? Fakt ist: Der Richter ist in der Beweis­würdigung frei. Es zählt nur die richter­liche Über­zeugung, die im Ideal­fall auch der »objektiven Wahr­heit« ent­spricht. Doch wie oft ist das wirklich der Fall? Wie leicht glauben wir im Zweifel unseren eigenen Vor­ur­teilen? Wie schnell sind wir mani­pulier­bar? Und woran erkennen wir, dass jemand lügt? Das Wissen auch um diese weichen Faktoren macht es Menschen an der Spitze eines Gerichtes schwer, über Schuld oder Unschuld zu entscheiden. Denn mit einem Urteil, das für die Beteiligten schwer­wiegende Folgen hat, müssen am Ende auch die Richter leben.