ARTE Re: Mein Recht zu sterben 

DONNERSTAG, 30.10.2025, 19.40 – 20.15 Uhr, ARTE 

Dr. Matthias Thöns ist Anästhesist und Palliativmediziner.  © SPIEGEL TV

Susanne und Michael Mertens müssen seit Jahren mitansehen, wie ihr Sohn Pascal an einer unheilbaren Krankheit leidet. Eine fortschreitende Lähmung fesselt den 37-Jährigen ans Bett und auch selbstständiges Atmen ist für ihn nicht mehr möglich. Eine Aussicht auf Genesung gibt es nicht. In Pascal kommt schließlich der Wunsch auf, zu sterben – für die Eltern beginnt ein Ringen mit den Behörden. Aufgrund des jungen Alters von Pascal ist ein Gericht in den Fall involviert. „Es ist unfassbar, wie schwer es einem gemacht wird.“ klagt Pascals Mutter. „Das ist unmenschlich.“ 

2020 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst. Seitdem dürfen Ärzte in Deutschland den assistierten Suizid neben passiver und indirekter Sterbehilfe zwar straffrei durchführen, doch über ein Gesetz, welches die Sterbehilfe genau regelt, herrscht unter Politikern und Medizinern weiterhin Uneinigkeit. Diese unsichere Rechtslage hindert viele Ärzte daran, Sterbehilfe zu leisten. 

Dr. Matthias Thöns aus Witten ist Palliativarzt und hilft seinen Patienten in ihrer letzten Lebensphase, indem er ihre Schmerzen und Ängste lindert. Anders als viele seiner Kollegen begleitet er Patienten auch beim selbstbestimmten Sterben. Denn wenn Menschen unheilbar krank oder pflegebedürftig sind, wächst bei vielen der Wunsch, das Ende selbst wählen zu dürfen. „Die meisten meiner Patienten finden es einfach wichtig, diese Option zu haben.“ so Thöns. Er wünscht sich eine klare gesetzliche Regelung, um diesen Menschen in Zukunft einfacher helfen zu können.