ARTE Re: Mein Recht zu sterben

DONNERSTAG, 30.10.2025, 19.40 – 20.15 Uhr, ARTE

Dr. Matthias Thöns ist Anästhesist und Palliativmediziner.  © SPIEGEL TV

Susanne und Michael Mertens müssen seit Jahren mit­ansehen, wie ihr Sohn Pascal an einer unheil­baren Krank­heit leidet. Eine fort­schreitende Lähmung fesselt den 37-Jährigen ans Bett und auch selbst­ständiges Atmen ist für ihn nicht mehr möglich. Eine Aus­sicht auf Genesung gibt es nicht. In Pascal kommt schließlich der Wunsch auf, zu sterben – für die Eltern beginnt ein Ringen mit den Behörden. Auf­grund des jungen Alters von Pascal ist ein Gericht in den Fall involviert. »Es ist unfass­bar, wie schwer es einem gemacht wird.« klagt Pascals Mutter. »Das ist unmenschlich.«

2020 urteilte das Bundes­verfassungs­gericht, dass das all­gemeine Persön­lich­keits­recht ein Recht auf selbst­bestimmtes Sterben umfasst. Seit­dem dürfen Ärzte in Deutsch­land den assistierten Suizid neben passiver und indirekter Sterbe­hilfe zwar straf­frei durch­führen, doch über ein Gesetz, welches die Sterbe­hilfe genau regelt, herrscht unter Politikern und Medizinern weiter­hin Uneinig­keit. Diese unsichere Rechts­lage hindert viele Ärzte daran, Sterbe­hilfe zu leisten.

Dr. Matthias Thöns aus Witten ist Palliativ­arzt und hilft seinen Patienten in ihrer letzten Lebens­phase, indem er ihre Schmerzen und Ängste lindert. Anders als viele seiner Kollegen begleitet er Patienten auch beim selbst­bestimmten Sterben. Denn wenn Menschen unheil­bar krank oder pflege­bedürftig sind, wächst bei vielen der Wunsch, das Ende selbst wählen zu dürfen. »Die meisten meiner Patienten finden es ein­fach wichtig, diese Option zu haben.« so Thöns. Er wünscht sich eine klare gesetz­liche Regelung, um diesen Menschen in Zukunft ein­facher helfen zu können.